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Version vom 18. Februar 2023, 18:07 Uhr
Mit Ihrer Unterstützung ermöglichen Sie unsere Arbeit.
Alle Zuwendungen werden ausschließlich im Sinne des Stiftungszweckes verwendet.
Steuerabzugsfähige Spendenquittungen werden auf Nachfrage gerne ausgestellt. Spenden bis 300 € pro Jahr können ohne Spendenquittung beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Zuwendungen bitte an:
Kontoinhaber Stiftung Corona-Ausschuss IBAN: DE23 8105 0555 0101 0376 78 BIC: NOLADE21SDL Verwendungszweck: Zuwendung Corona-Ausschuss
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