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Version vom 18. Februar 2023, 18:07 Uhr


Mit Ihrer Unterstützung ermöglichen Sie unsere Arbeit. Alle Zuwendungen werden ausschließlich im Sinne des Stiftungszweckes verwendet. Steuerabzugsfähige Spendenquittungen werden auf Nachfrage gerne ausgestellt. Spenden bis 300 € pro Jahr können ohne Spendenquittung beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Zuwendungen bitte an:

Kontoinhaber Stiftung Corona-Ausschuss IBAN: DE23 8105 0555 0101 0376 78 BIC: NOLADE21SDL Verwendungszweck: Zuwendung Corona-Ausschuss

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