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Version vom 18. Februar 2023, 18:07 Uhr
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Alle Zuwendungen werden ausschließlich im Sinne des Stiftungszweckes verwendet.
Steuerabzugsfähige Spendenquittungen werden auf Nachfrage gerne ausgestellt. Spenden bis 300 € pro Jahr können ohne Spendenquittung beim Finanzamt geltend gemacht werden.
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