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Steuerabzugsfähige Spendenquittungen werden auf Nachfrage gerne ausgestellt. Spenden bis 300 € pro Jahr können ohne Spendenquittung beim Finanzamt geltend gemacht werden.
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Verwendungszweck: Zuwendung Corona-Ausschuss
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Version vom 18. Februar 2023, 18:09 Uhr


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